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Notar

Der Notar für die Grundstückskaufabwicklung waren Erkeling & Steens (Notar, Rechtsanwälte) in Hagen Hohenlimburg.

Mit deren Arbeit (auch der der Mitarbeiter) waren wir super zufrieden. Alles verlief reibungslos mit kurzfristiger Terminvergabe, lange Wartezeiten Fehlanzeige! Wir mussten den Notar nach dem Grundstückskauf noch mehrfach in Anspruch nehmen.

Entweder gab es kompetente Beratung am Telefon oder per Mail und vor Ort Termine liefen problemlos und schnell ab.

Sehr zu empfehlen, Daumen hoch! :-)

 

KONTAKT:

 

Notar- Fachanwalt

Rechtsanwälte

Erkeling & Steens

PF 5203 - 58102 Hagen

Freiheitsstraße 29

58119 Hagen

Tel: +49 2334 2105 oder +49 2334 4886

Fax: +49 2334 2099

Mail: infoaterkeling-steens [dot] de
Web: www.erkeling-steens.de

Kommentare

Wieder mal in Anspruch nehmen ;-)

Demnächst müssen wir wegen der Nachfinanzierung wieder zum Notar dackeln, um die Grundschuld eintragen (Grundschuldbestellung) und unsere Unterschriften beglaubigen zu lassen.

Da der Kanalanschluss ziemlich ins Geld ging, ist leider eine Nachfinazierung notwendig. Danke der Bank, das sie uns das ermöglicht!

Der Notar (seine Sekretärin) meldet sich nach Einsicht der Unterlagen bei uns, wegen eines Ortstermines.

Außerdem kommen wieder einige Zusatzkosten auf uns zu, Notarkosten und die Eintragungen ins Grundbuch. sad

Termin

Haben heute den Termin für den Notarbesuch fest gemacht:

Am 30.08.2010 um 17:30 Uhr bekommen wir vom Notar wieder etwas über Grundschuld vorgetragen und dürfen danach unsere Unterschriften verteilen.

Schnell wie eh und je

Der Termin am 30.08. wurde schnell abgewickelt. Am 02.09. bekamen wir bereits die Unterlagen, und die Rechnung in dreistelliger Höhe ins Haus. Die Bank wurde ebenfalls sofort über Erledigung der Grundschuldbestellung informiert.

Zu diesem Notar würden wir wenn es nötig ist immer wieder gehen, da wir mit der Abwicklung und Schnelligkeit super zufrieden sind.

Wenn nur die hohen Kosten nicht wären...

Kosten

An den Kosten kann der Notar aber wenig drehen - das richtet sich doch wohl nach der passenden Gebührenordnung, oder?

Richtig, Martin

Allerdings ist das mit der Berechnungsgrundlage der Gebühren schon eigenartig: Die Notargebühren richten sich beim Kauf eines Grundstücks zum Beispiel nach dem Kaufpreis.

 

Man stelle sich das mal bei einer Autoreparatur vor, deren Preis sich nach dem Kaufpreis des Fahrzeugs richtet. Gut, zugegeben, die Reparatur eines Oberklassefahrzeuges ist immer teurer als die eines Kleinstwagens... ;-)

 

Schöne Grüße nach Dortmund von Jacky und Stefan
 

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