WfA-Antragsunterlagen: Welche Papiere benötigt man?
Hier sollen Interessierte erfahren, welche Unterlagen für einen Antrag auf WfA-Fördermittel benötigt werden und zusammen mit dem ausgefüllten Antrag eingereicht werden müssen. Wer alle Papiere von Anfang an komplett abgibt könnte Glück haben, dass die Bearbeitungszeit nicht so lange dauert, wie es bei uns der Fall war.
Unterlagenliste für Neubauförderung und für Erwerb von bestehenden Wohnraums (Möglicherweise benötigt man nicht alles aus der Liste, bitte beim zuständigen Baubetreuer (bei Neubau) oder der NRW.Bank erkundigen)
Unterlagenliste:
- Antrag auf vorgeschriebenem Formblatt zunächst als Entwurf (Reinschriften werden nach Prüfung angefordert) - das Antragsformular findet man bei www.nrwbank.de als pdf 2x
- Vertretungsvollmacht für den Betreuer/Beauftragten (wenn man den Antrag nicht allein stellt) 1x
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes über alle zum Haushalt gehörenden Personen 1x
- Personalausweis-oder Passkopien (einschließlich Aufenthaltserlaubnis bzw.Freizügigkeitbescheinigung) 1x
- Heiratsurkunde 1x
- Einkommenserklärungen aller Antragsteller je 1x
- Bescheid/Verpflichtung über die Zahlung von Unterhaltsleistungen 1x
- aktuellen Lohn-bzw. Einkommensteuerbescheid 1x
- Kopien von mindestens drei Gehalts-/Lohnabrechnungen (Selbstauskunft) 1x
- Bescheinigungdes Arbeitgebers, ob Lohn-/Gehaltpfändungen vorliegen oder vorgelegen haben. Bei Selbständigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 1x
- Schufa- Eigenauskünfte aller Antragsteller (bei Antragstellung und auf Aufforderung vor Bewilligung) je 1x
- Selbstauskunft und Genehmigung zur Erteilung von Auskünften (gemäß Antragsanlage) 1x
- Nachweise über vorhandenes Eigenkapital (gemäß Finanzierungsplan) 1x
- Nachweis über Fremdfinanzierungsmittel und deren Bedingungen (gemäß Finanzierungsplan) 1x
- Grundbuchblatt-Abschrift/Grundbuchauszug nach neuestem Stand 1x
- Bauzeichnung im Maßstab 1:100 mit eingezeichneter Möbelstellung nach DIN 18011 1x
- Berechnung der Wohnfläche (ggf. auch Nutzfläche von Geschäftsräumen) 1x
- Berechnung des umbauten Raumes 1x
- Baubeschreibung nach vorgeschriebenem Formblatt (siehe Antragsanlage) 1x
- Bescheinigung des Bauordnungsamtes, dass es sich um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben handelt oder Baugenehmigung/geprüfter Bauantrag 1x
- Nachweis der Selbsthilfe/Eigenleistungen und Sachleistungen (siehe Antragsanlage) 1x
- Kaufvertrags-bzw. Erbbaurechtsvertrags-Abschrift 1x
- Lageplan nach den Vorschriften der Bauordnung NW (amtlicher Lageplan), bzw. Abzeichnung der Flurkarte, falls ein Lageplan nicht vorgelegt werden kann 1x
- Kostenaufstellung (gemäß Antrag), diese macht der Baubetreuer, wenn man einen hat 1x
- Stillhalteerklärung (gemäß Antragsanlage) 1x
- Energieausweis gemäß § 16 der Energiesparverordnung 1x
Die Formulare kann man direkt bei der NRW.Bank herunterladen:
- Antrag selbst genutztes Wohneigentum (pdf, 374 kB)
- Selbstauskunft (pdf, 276 kB)
- Selbsthilfeerklärung (pdf, 274 kB)
- Baubeschreibung (pdf, 306 kB)
- Antrag Schwerbehindertenmassnahmen (pdf, 432 kB)
- Antrag Brachflächendarlehen Eigentumsmaßnahmen (pdf, 416 kB)
- Einkommenserklärung (pdf, 304 kB)
- Anlage zur Einkommenserklärung (pdf, 128 kB)
- Hinweise zur Einkommenserklärung (pdf, 62 kB)
- Jacky's blog
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Kommentare
Papierflut ;-)
Ja, die NRW.Bank möchte eine Menge nachgewiesen haben und ihr müsst Euch auf den Weg machen alle erforderlichen Papiere zusammen zu sammeln. Dieses Unterfangen kann schon in Stress ausarten, da man als Laie manchmal gar nicht weiß, wo man welches Papier erhält. Viele Unterlagen kosten natürlich Gebühren, damit sollte man immer rechnen. Was ist heut zu Tage noch kostenlos? Eine Schufa-Auskunft kann man gebührenpflichtig online unter www.schufa.de bestellen/anfordern die man dann per Post zugesandt bekommt. Man sollte allerdings beachten, dass die NRW.Bank eine Schufa-Eigenauskunft wünscht, da man nur in dieser alle eingetragenen Daten vollständig entnehmen kann. Die anderen Auskünfte sind Abgespeckte und diese reichen nicht als Nachweis.
Viel Kopierarbeit liegt vor Euch ;-) Einige Unterlagen wurden von unserem Baubetreuer zusammengetragen, der auch die Kostenaufstellung des Hausbaus machen musste.
Bei uns wurden im Laufe der Bearbeitungszeit ständig Fehler gefunden, oder es fehlten dann doch noch Unterlagen (obwohl wir uns sicher waren, sie eingereicht zu haben), wieder andere waren nach Ablauf einer bestimmten Zeit veraltet und und und...
Einkommensnachweise, Eigenkapitalnachweis und Schufa-Eigenauskünfte haben wir bestimmt 3-4 mal eingereicht, besser gesagt nachgereicht.
Das kam uns echt verrückt vor und wir fragten uns, wer zahlt die ständigen Gebühren!? Natürlich wir, wer sonst!
Für die Bearbeitung des WfA-Fördermittelantrages wurde von der NRW.Bank eine Gebühr von 320€ erhoben und vor der Auszahlung der ersten Fördermittelrate wurden noch mal 300€ Gebühren fällig. Auch da fragten wir uns wofür? Die 300€ wurden sofort von der ersten Rate abgezogen. Vermutlich werden bei der zweiten Rate ebenfalls Gebühren fällig!?
Letztendlich kommt man nach Abzug aller angefallenen Gebühren gar nicht auf den bewilligten Fördermittelbetrag, was natürlich nicht so toll ist, denn genau dieses Geld könnte am Ende beim Hausbau fehlen.
Fördermittelrichtlinien NRW
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